Kastrationspflicht

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Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis

Um Katzenelend zu vermeiden gilt seit Juli 2012 in Bonn und seit Juli 2017 im Rhein-Sieg-Kreis die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen ab 6 Monaten, denen unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird. Ziel soll es sein, das Elend der ca. 3.000 Straßenkatzen einzudämmen, deren Populationen aus unkastrierten entlaufenden oder ausgesetzten Haustieren und deren Nachwuchs bestehen. Keine Freigängerkatze soll mehr zu dem Elend der Straßenkatzen beitragen.

Die Stadt Bonn informiert auf ihren Seiten über die Verordnung genauso wie der Rhein-Sieg-Kreis auf seinen Seiten über die Verordnung. Bei Missachten kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Die Kastration von Kater und Katze nimmt jede niedergelassene Kleintierpraxis vor. Liegt die Katze schon auf dem OP-Tisch, lohnt es sich, sie direkt in den Ohren für einen kleinen Aufpreis tätowieren zu lassen. Ein ungefähr reiskorngroßer Microchip kann jederzeit ohne Narkose gesetzt werden.

Ist die Katze kastriert und mittels Tattoo und/oder Microchip gekenntzeichnet, muss der Tierhalter sie bei einem der Tierregister wie zum Beispiel Tasso e.V. oder Findefix anmelden. Dort wird die jeweilige Transponder- oder Tätowierungsnummer gemeinsam mit den Tier‐ und Halterdaten gespeichert. Jede Fundkatze wird von den Tierschützern auf eine Kennzeichnung untersucht, so dass sie umgehend den Besitzern zugeordnet und zurück gegeben werden kann.

Auch Wohnungskatzen sollten kastriert und gekennzeichnet werden. Immer wieder erhalten wir Suchmeldungen über aus einer unvorhergesehenen Situation heraus entwischte Katzen.

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