Gartenkatzen JungkatzeEinstimmig hat der Kreistag gestern im Siegburger Rathaus für die Katzenschutzverordnung gestimmt. Diese fußt auf dem Tierschutzgesetz und besagt, dass Katzenhalter ihre Katzen ab einem Alter von 5 Monaten nicht unkastriert und ohne Kennzeichnung mittels Tattoo oder Chip in den Freigang entlassen dürfen. Außerdem müssen die Katzen bei einem der Haustierregister wie Tasso registriert sein. Unwilligen Katzenhaltern droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.

Die Kastrationspflicht tritt in Kraft mit dem Ziel, mittelfristig das Elend der geschätzt 10.000 Straßenkatzen des Kreises einzudämmen. Allein der Katzenschutz kastriert im Schnitt pro Jahr bis zu 500 Streuner und dessen Nachwuchs aus dem Kreis.

Weitere Infos:

Der Wortlaut der Verordnung

Bericht des General-Anzeiger Bonn

Bericht Rhein-Sieg-Anzeiger

 

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